Die Immobilie – Altersvorsorge und Steuersparmodell.

Schon auf den ersten Blick bietet eine Immobilie erhebliche Vorteile bei der Altersvorsorge, denn nur mit der richtigen Immobilie schützen Sie Ihr Vermögen und profitieren Sie von:

• einer wertbeständigen, inflationsgeschützten Kapitalanlage
• Steuerersparnissen über sofort abzugsfähige Werbungskosten
• Abschreibungen und attraktiven Nachsteuerrenditen


Vermietete Immobilien sind eine rundum vernünftige Investition für Ihre Altersvorsorge und zugleich ein attraktives Steuersparmodell. Wer über die Themen „Altersvorsorge“ oder „Steuern sparen“ nachdenkt, kommt an der Möglichkeit eines Immobilienerwerbs nicht vorbei.

Vermietete Immobilien können helfen, Ihre aktuelle Steuerlast erheblich zu verringern. Im Alter sichert eine Immobilie zusätzliche Einnahmen, die über Mieterhöhungen auch Inflationseinbußen schmälern kann.

Im Folgenden erfahren Sie mehr über die vielfältigen Steuersparmöglichkeiten. Wie viel Steuern Sie konkret sparen, hängt von Ihrem Einkommen, der Investitionssumme und Ihrem Steuersatz ab. Wir erstellen Ihnen gerne eine individuelle Berechnung.


Immobilien sind wertbeständig.

In deutschen Großstädten wird weiterhin attraktiver Wohnraum benötigt, obwohl die Einwohnerzahlen zurückgehen. Grund hierfür sind unter anderem ein zunehmender Anteil an Singles, Alleinerziehenden und älteren Menschen.

Achten Sie beim Erwerb einer Immobilie vor allem auf die Lage, die Infrastruktur, den Wohnwert und die Verkehrsanbindungen. Von diesen Faktoren hängt wesentlich ab, ob sich Ihr Objekt gut vermieten und später auch gewinnbringend verkaufen lässt. Anders als beispielsweise Lebensversicherungen oder Sparanlagen ist die Immobilie nicht dem Wertverfall aufgrund von Inflation ausgesetzt.


Holen Sie Ihr Geld vom Finanzamt zurück.

Wenn hohe Steuern Ihre Einkommenssituation belasten, kann eine vermietete Immobilie helfen, Ihre Steuerlast erheblich zu verringern.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten können über einen nicht unerheblichen Zeitraum abgeschrieben werden – Jahr für Jahr. Immobilien ab dem Baujahr 1925 können Sie z. B. 50 Jahre lang mit 2 % abschreiben.

Als Vermieter erzielen Sie natürlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Mieteinnahmen), bei denen die Werbungskosten unbeschränkt abzugsfähig sind. Sie können während der gesamten Finanzierungszeit die Darlehenszinsen in voller Höhe als Werbungskosten von Ihren Mieteinnahmen absetzen.


Basis einer fremdgenutzten Immobilie ist eine günstige Finanzierung, ergänzt durch die maßgeschneiderte Tilgung und Absicherung. Wir beraten Sie gern.


Abschreiben mit Afa.

Bei einem vermieteten Objekt ist die Absetzung für Abnutzung, die so genannte AfA, zu berücksichtigen, die ebenfalls erheblich steuermindernd wirkt. Die Abschreibungshöhe ist von Objekt zu Objekt verschieden und kann bis zu 10 % für denkmalgeschützte Objekte betragen. Neubauten werden degressiv abgeschrieben. Hier starten Sie mit 5 % Abschreibung in den ersten 8 Jahren.


Werbungskosten geltend machen für mehr Netto.

Folgende Werbungskosten können von Ihnen geltend gemacht werden: Schuldzinsen, Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren, Disagio, laufende Betriebskosten, Notarkosten, Erhaltungsaufwendungen, Grundsteuer, Anwalts- und Gerichtskosten Versicherungskosten sowie sonstige Kosten, die zur Erzielung und Sicherung von Mieteinnahmen notwendig sind.